Ihr Lohnschlachter im Erzgebirge
Für das Schlachten gibt es eine Menge gesetzlicher Bestimmungen. Ihr Veterinäramt und Landwirtschaftsamt gibt Ihnen dazu gern Auskunft.
Bitte beachten Sie unbedingt die Bestimmungen der ViehVerkehrsOrdnung (VVO) bei Rindern, Schweinen und Schafen. Wir dürfen nur Tiere schlachten die entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekennzeichnet sind.
Rinder benötigen 2 Ohrmarken und das Begleitpapier.
Zur Zeit werden Schafe ab 1 Jahr wieder auf Scrapie untersucht. Das bedeutet, die Freigabe der Schlachtkörper und Innereien kann erst erfolgen, wenn der Untersuchungsbefund vorliegt. Das ist in der Regel nach 2 Tagen der Fall.
Wenn Sie Fragen und Anregungen haben oder ein Angebot brauchen, rufen Sie uns an oder besuchen uns in unserem Geschäft in Clausnitz.